Beratung
Häufig empfiehlt Ihr Hauszahnarzt, sich bei einem Kieferorthopäden untersuchen zu lassen. Ein Patient kann sich aber auch direkt an einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie wenden.
Wir empfehlen, Kinder rechtzeitig (ab 6. Lebensjahr), zu einer Routineuntersuchung beim Kieferorthopäden vorzustellen.
Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie kann dann beurteilen, ob ein Behandlungsbedarf besteht und den günstigsten Zeitpunkt für den jeweiligen Beginn einer Behandlung empfehlen.
Untersuchung
Zur genauen Feststellung der jeweiligen Zahn- und Kieferfehlstellungen ist die Erstellung und Auswertung mit PC von verschiedenen diagnostischen Behandlungsunterlagen erforderlich.
Hierzu gehören eine ausführliche klinische Untersuchung des Patienten sowie Gipsmodelle, Mund- und Gesichtsfotos, Röntgenübersichts- und Profilaufnahmen. (OPG,FRS, Handwurzelaufnahnem.)
Auf Basis der daraus resultierenden Diagnose wird die individuell optimale Behandlung geplant. Dabei stehen je nach Anspruch und Erforderlichkeit verschiedene Behandlungsmethoden zur Verfügung.
Behandlungsbeginn
Der geeignete Zeitpunkt für den günstigsten Behandlungsbeginn variiert im Einzelfall. Jeder Patient weist eine individuelle Abweichung auf, die einer speziell auf ihn abgestimmten kieferorthopädischen Behandlung bedarf.
Bei einer Behandlung mit herausnehmbaren Zahnspangen kann man in den meisten Fällen bereits im Alter von 6 bis 10 Jahren mit der Behandlung beginnen.
Bei einer Behandlung mit festsitzenden Multibracket-Apparaturen erweist es sich häufig als sinnvoll, den vollständigen Zahnwechsel abzuwarten.
In Ausnahmefällen kann ein früher Behandlungsbeginn bei schwerwiegenden Abweichungen oder Entwicklungsstörungen bereits im Alter von 4 bis 6 Jahren indiziert sein.
Bei einem vorzeitigen Verlust von Milchzähnen aufgrund von Karies sollte zum Offenhalten der Lücke ein Platzhalter eingesetzt werden. Ein geregelter Durchbruch der bleibenden Zähne wird so gewährleistet.
Behandlungsschwerpunkte:
Kaufunktion ( Funktionsanalyse)
Kiefergelenksbehandlungen
Ästhetik
Engstand
Traumen
Überbelastung
Zahnfehlstellungen
Sprachfehler
Schluck-und Atmungsfunktion
Patienten mit LKG, angeborenen Fehlstellungen
Schienenbehandlung
Zahnfehlstellungen
Platzmangel
Rotationen
Schmaler Kiefer
Vorzeitiger Zahnverlust
Diastema
Platzüberschuss
Nichtanlagen
Traumen nach Zahnverlust
Zahnüberzahl
Zahnverlagerungen |
Behandlungsapparaturen
feste Spange (Brackets) /Lingualtechnik
Unsichtbare Zahnspangen
Aktive Platten
Festsitzende Aufbisse
Funktionskieferorthopädische Apparaturen
Gaumennahterweiterung ( GNE oder auch Haas-Gerät)
Lingualbogen
Verankerungsimplantate
Multiband-Apparaturen
SMD ( Salzburgermolarendistraktor)
Platzhalter
Retainer
Retentionsplatten
Kieferfehlstellungen
Distalbiss
Progenie und Prognathie
Tiefer Biss /Offener Biss/ Kreuzbiss |
Platzhalter 250.-€
IOTN Einstufung (Stufe 1 bis 5)
vor der Behandlung kostet 70.- € inkl. Panoramaröntgen, (wird nur verrechnet, wenn es zu keiner nachfolgenden Behandlung kommt)
interzeptive Behandlung:
(Kinder vor dem 10.
Lebensjahr mit IOTN 4 oder 5) nach §153a ASVG wird je nach Aufwand
zwischen 1190.-€ bis 1800.-€ berechnet
Hauptbehandlung mit festsitzender Spange/ Brackets (Jugendliche mit IOTN 4 oder 5) nach §153a ASVG:
zwischen 4900.-€ und 5850.-€ (Rechnungsbetrag wird auf 3 Jahresrechnungen aufgeteilt)
die Höhe der Rückerstattung für die Hauptbehandlung
beträgt je nach Krankenkasse derzeit bis 3600 € (bei GKK - 20 % Bearbeitungsgebühr) Stand 2018.
Erstattungsbeträge von Krankenfürsorgeanstalten und
Privatversicherungen können erheblich davon abweichen. Die aktuelle Höhe
der Rückerstattungstarife finden sie auf der Homepage ihrer
Versicherung.
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