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Gemeinschaftspraxis

Dr. med. dent. habil. Eva-Maria Koch &
Dr. med. dent. Raimar Koch MSc DS

Fachzahnärzte für Kieferorthopädie

Unsere Leistungen

Behandlungsschwerpunkte:

Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Zahnfehlstellungen und fehlerhaftem Biss
Platzmangel , Zahnengstand, Rotationen, vorzeitiger Zahnverlust, Zahnunterzahl, Zahnverlagerungen, Rückbiss, Vorbiss, tiefer Biss, offener Biss, Kreuzbiss

Funktionsstörungen des Kauorgans  
Schienentherapie

 Ästhetische Kieferorthopädie 
 Lingualtechnik - Zahnspange von Innen, Invisalign-Schienen

Zustand nach traumatischer Schädigung des Kauorgans

Patienten mit angeborenen LKGS-Spalten und kraniofazialen Anomalien

Behandlungsapparaturen:

herausnehmbare aktive Plattenapparaturen

herausnehmbare funktions-kieferorthopädische Apparaturen

GNE-Apparatur

Multibracket-Apparaturen

Salzburger-Molarendistraktor

Verankerungsimplantate

Invisalign-Schienen

Platzhalter

Kleberetainer

Wann sollte Ihr Kind zum Kieferorthopäden?

Häufig empfiehlt ein Zahnarzt, sich bei einem Kieferorthopäden untersuchen zu lassen. Sie können sich aber auch direkt an uns wenden.
Wir empfehlen eine erste Vorstellung beim Kieferorthopäden zu Beginn des Zahnwechsels zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr.
Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie kann dann beurteilen, ob ein Behandlungsbedarf besteht und den günstigsten Zeitpunkt für den jeweiligen Beginn einer Behandlung festlegen.

Untersuchung vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung:
Zur fundierten Feststellung der jeweiligen Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen ist eine umfassende Erstellung und Auswertung von verschiedenen Behandlungsunterlagen erforderlich. Hierzu gehören eine ausführliche klinische Untersuchung des Patienten, ein Scan des Mundinnenraumes sowie eine Röntgendiagnostik. Auf Basis der daraus resultierenden Diagnose wird die individuell optimale Behandlung geplant. Dabei stehen je nach Anspruch und Erforderlichkeit verschiedene Behandlungsmethoden zur Verfügung.

Behandlungsbeginn
Der geeignete Zeitpunkt für den günstigsten Behandlungsbeginn variiert im Einzelfall. Jeder Patient weist eine individuelle Abweichung auf, die einer speziell auf ihn abgestimmten kieferorthopädischen Behandlung bedarf.

Bei einer Behandlung mit herausnehmbaren Zahnspangen kann man in den meisten Fällen bereits im Alter von 9 bis 10 Jahren mit der Behandlung beginnen. Bei einer Behandlung mit festsitzenden Multibracket-Apparaturen erweist es sich häufig als sinnvoll, den vollständigen Zahnwechsel abzuwarten.

In Ausnahmefällen kann ein früher Behandlungsbeginn bei schwerwiegenden Abweichungen oder Entwicklungsstörungen bereits im Alter von 4 bis 6 Jahren indiziert sein. Bei einem vorzeitigen Verlust von Milchzähnen aufgrund von Karies sollte zum Offenhalten der Lücke ein Platzhalter eingesetzt werden. Ein geregelter Durchbruch der bleibenden Zähne wird so gewährleistet.

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